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Gräf Immobilien
Inh. Mario Gräf
Suarezstr. 28
14057 Berlin
  Telefon:
(030) 21 79 79 - 0
Telefax:
(030) 21 79 79 - 21
1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend;
Zwischenverkauf und -vermietung bzw.
-verpachtung sind vorbehalten.

2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schaden-
ersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.

3. Ist dem Empfänger die durch mich nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Vorkenntnis eines von uns angebotenen und vermittelten Objektes schließt die Provisionspflicht des Angebotsempfängers nicht aus.

4. Die Provisionsberechnung für Nachweis oder Vermittlung erfolgt aufgrund der im Angebot festgelegten Höhe.

5. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustandekommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustandegekommen ist.
[5. ff] Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirt-
schaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners er-
reicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zu-
sammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergän-
zungen zustandegekommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteige-
rung.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustandegekomme-
ne Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfech-
tungsgrund gesetzt hat, zum Schadener-
satz verpflichtet.

6. Tätigkeit jeweils auch für den anderen Vertragspartner ist gestattet.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Gräf Immobilien.
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